Für Patienten & Angehörige

Selbstzahler & Privatversicherte

Auch ohne Kassenabrechnung fahren wir Sie zuverlässig – sitzend im Tragestuhl oder liegend auf der Krankenfahrtrage. Den Preis erfahren Sie vorab: klar, verbindlich, als individuelles Angebot.

Wann Sie als Selbstzahler fahren

  • Sie sind privat versichert: Sie erhalten unsere Rechnung, begleichen sie und reichen sie eigenständig bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
  • Sie sind gesetzlich versichert, aber die Kostenübernahme ist unklar – etwa weil keine Verordnung (Muster 4) vorliegt oder eine erforderliche Genehmigung fehlt.
  • Sie wünschen eine Fahrt ohne medizinische Verordnung – zum Beispiel zu einer Familienfeier oder einem Termin, den die Kasse nicht trägt. Auch dann fahren wir Sie im Tragestuhl oder liegend auf der Krankenfahrtrage.

Ihr Preis: individuell und transparent vorab

Jede Fahrt ist anders – Strecke, Beförderungsart und Begleitumstände bestimmen den Preis. Deshalb veröffentlichen wir keine Preisliste, sondern erstellen Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot: Sie nennen uns Abholort, Ziel und die gewünschte Beförderungsart, wir nennen Ihnen den Preis – verbindlich und vor Fahrtantritt. So gibt es keine Überraschungen.

Ein Anruf genügt: 06128 / 92 983-0 – wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für Ihre Fahrt.

So läuft Ihre Selbstzahlerfahrt ab

  1. Anfrage und Angebot

    Sie schildern uns die Fahrt – Abholort, Ziel, sitzend im Tragestuhl oder liegend auf der Krankenfahrtrage. Wir nennen Ihnen vorab den verbindlichen Preis.

  2. Kostenübernahmeerklärung unterzeichnen

    Vor Fahrtantritt unterzeichnen Sie oder eine bevollmächtigte Person unsere Kostenübernahmeerklärung – damit ist die Kostenfrage für beide Seiten klar geregelt.

  3. Fahrt wie gewohnt

    Zwei Mitarbeiter, gesicherter Transport im Sonderkraftfahrzeug, Begleitung von Tür zu Tür – bei uns gibt es keine zweite Klasse für Selbstzahler.

  4. Rechnung erhalten

    Sie erhalten eine ordentliche Rechnung. Privatversicherte reichen diese zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein – fragen Sie dort am besten vorab nach den Erstattungsbedingungen.

Gut zu wissen: rückwirkende Kassenabrechnung

Reichen Sie als gesetzlich Versicherter nachträglich eine gültige Verordnung und – soweit erforderlich – die Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein, rechnen wir die Fahrt rückwirkend zu den Vertragspreisen direkt mit Ihrer Kasse ab und erstatten Ihnen die bereits geleistete Privatvergütung zurück.

Verlassen Sie sich aber nicht darauf: Genehmigungspflichtige Verordnungen, die erst nach der Fahrt eingereicht werden, lehnen die Krankenkassen in aller Regel ab (§ 2 Abs. 2 KT-RL). Klären Sie Verordnung und Genehmigung deshalb möglichst vor Fahrtantrittalle Details finden Sie hier.

Angebot für Ihre Fahrt?

Nennen Sie uns Abholort, Ziel und Beförderungsart – wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

06128 / 92 983-0

kostenfreie Alternative: 0800 – 33 33 990