Krankenfahrten in Wiesbaden & im Rheingau-Taunus-Kreis

Wir fahren Menschen, die nicht gehen können – sitzend im Tragestuhl oder liegend auf der Krankenfahrtrage.

Als Leistungserbringer aller Krankenkassen rechnen wir Ihre Krankenfahrt mit ärztlicher Verordnung direkt mit Ihrer Kasse ab. Zwei Mitarbeiter je Fahrzeug bringen Sie sicher von Tür zu Tür – auch über Treppen.

06128 / 92 983-0 Ihre direkte Verbindung zur Dispositionszentrale · kostenfrei: 0800 – 33 33 990
Zwei Medimobil-Mitarbeiter tragen eine Patientin im Tragestuhl sicher über eine Treppe im Hausflur

Was wir fahren und was nicht

Das fahren wir

  • Tragestuhltransport – für Patienten, die nicht gehfähig sind, aber sitzend gefahren werden können.
  • Liegendtransport – auf der Krankenfahrtrage in unseren Sonderkraftfahrzeugen.
  • Treppen sind kein Hindernis – im Tragestuhl bringen wir Sie sicher bis in die Wohnung.

Das fahren wir nicht

  • Keine Fahrten im eigenen Rollstuhl – auf der Verordnung (Muster 4) bitte „Tragestuhl" oder „liegend" ankreuzen, nicht „Rollstuhl".
  • Keine Fahrten für gehfähige Patienten.
  • Keine Notfall- und Rettungsfahrten.

Medizinischer Notfall? Wählen Sie sofort die 112.

Unsere Leistungen

Krankenfahrten nach § 60 SGB V – so, wie Sie sie brauchen

Tragestuhltransport

Sitzend und sicher angeschnallt im Tragestuhl – von der Wohnung bis ins Behandlungszimmer, auch über enge Treppenhäuser.

Mehr zum Tragestuhl

Liegendtransport

Schonende Beförderung auf der Krankenfahrtrage für alle, die nur liegend gefahren werden können.

Mehr zum Liegendtransport

Serienfahrten

Zuverlässig wiederkehrende Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie – fest eingeplant, immer pünktlich.

Mehr zu Serienfahrten

Auf der Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) unterscheidet Ihre Arztpraxis zwischen genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Fahrten – wir führen beide durch:

Genehmigungsfreie Fahrten

  • voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung
  • vor- und nachstationäre Behandlung (§ 115a SGB V)
  • ambulante Operationen einschließlich Vor- und Nachbehandlung (§ 115b SGB V)
  • ambulante Behandlung bei Merkzeichen aG, Bl oder H sowie Pflegegrad 4 oder 5 – auch bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung; die Genehmigung gilt hier als erteilt

Hier genügt die Verordnung – wichtig ist das Kreuz bei „Tragestuhl" oder „liegend".

Genehmigungspflichtige Fahrten zur ambulanten Behandlung

  • hochfrequente Behandlungen wie Dialyse, onkologische Strahlen- und Chemotherapie
  • dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung mit Behandlung über einen längeren Zeitraum
  • weitere ambulante Behandlungen im begründeten Ausnahmefall

Die Genehmigung holen Sie vor Fahrtantritt bei Ihrer Krankenkasse ein – wir unterstützen Sie dabei. Ausnahme: Die AOK Hessen verzichtet derzeit auf die vorherige Genehmigung.

Eine Patientin liegt auf der Krankenfahrtrage und unterhält sich mit einem Medimobil-Mitarbeiter

Nicht nur eine Fahrt – eine Begleitung

Bei uns sind Sie nie allein: Zwei Mitarbeiter kümmern sich um Sie, lagern Sie sicher, hören zu und bringen Sie ruhig ans Ziel. Ob im Tragestuhl oder liegend auf der Krankenfahrtrage – wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen.

Für Patienten & Angehörige

In vier Schritten zu Ihrer Krankenfahrt

  1. Verordnung vom Arzt (Muster 4)

    Ihre Arztpraxis stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung aus – vor der Fahrt. Wichtig: „Taxi/Mietwagen" plus „Tragestuhl" oder „liegend" ankreuzen. So wird die Verordnung richtig ausgefüllt

  2. Genehmigung – falls erforderlich

    Fahrten zur ambulanten Behandlung (z. B. Dialyse) brauchen meist eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Bei Pflegegrad 3 bis 5 oder Merkzeichen aG, Bl, H gilt sie als erteilt – und die AOK Hessen verzichtet derzeit ganz darauf. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung.

  3. Fahrt anmelden

    Ein Anruf bei unserer Dispositionszentrale genügt: 06128 / 92 983-0 – oder kostenfrei 0800 – 33 33 990. Wir planen Hin- und Rückfahrt, auf Wunsch als festen Serientermin.

  4. Fahren & fertig – wir rechnen direkt ab

    Zwei Mitarbeiter holen Sie ab und begleiten Sie bis zur Übergabe. Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und Ihrer Krankenkasse – Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 € je Fahrt (§ 61 SGB V), sofern Sie nicht befreit sind.

Schnell zum richtigen Einstieg

Wer sind Sie?

Patienten & Angehörige

Alles zu Verordnung, Genehmigung, Kosten und Zuzahlung – verständlich erklärt, damit Ihre Fahrt von der Kasse übernommen wird.

Infos für Patienten

Praxen, Kliniken & Pflegeeinrichtungen

Fahrten und Daueraufträge anmelden, Verordnungshilfe zum Muster 4, Abrechnung per DTA – Ihr direkter Draht zur Disposition.

Infos für Einweiser

Neue Kolleginnen & Kollegen

Fahrpersonal, Disposition, Werkstatt oder Verwaltung: Wir wachsen und suchen Verstärkung in Taunusstein.

Zu den Stellenangeboten

Über Medimobil

Darauf können Sie sich verlassen

  • Leistungserbringer aller KrankenkassenVerträge nach § 133 SGB V – von AOK bis vdek
  • Immer zwei Mitarbeiter je FahrzeugSicheres Tragen und Begleiten, auch über Treppen
  • Eigene DispositionszentraleKurze Wege, feste Ansprechpartner
  • Abrechnung direkt mit der KassePer Datenträgeraustausch (DTA) – kein Papierkram für Sie
  • Als Sonderkraftfahrzeuge zugelassenGewartet in der hauseigenen Meister-Werkstatt
  • Zuhause in der RegionWiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis

Kontakt

Ein Anruf genügt

Unsere Dispositionszentrale nimmt Ihre Fahrt auf, beantwortet Fragen zur Verordnung und hilft beim Genehmigungsverfahren.

06128 / 92 983-0

kostenfreie Alternative: 0800 – 33 33 990

  • Montag – Freitag06:00 – 20:00 Uhr
  • Samstag06:00 – 18:00 Uhr
  • Sonntaggeschlossen

Fahrten an Sonntagen führen wir gerne durch – bitte vereinbaren Sie diese vorab mit unserer Disposition.

Medimobil Fahrservice GmbH
Auf dem kleinen Feld 13
65232 Taunusstein

Oder schreiben Sie uns

Über unsere Rückruf-Anfrage schildern Sie uns Ihre Fahrt – wir rufen verbindlich zurück. Oder schreiben Sie uns an kontakt@medimobil.de.

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