Häufige Fragen
Antworten auf einen Blick
Die wichtigsten Fragen rund um Krankenfahrten, Verordnung, Kosten und Zusammenarbeit – kurz und verständlich beantwortet.
Für Patienten & Angehörige
Was fährt Medimobil – und was nicht?
Wir befördern nicht gehfähige Patienten sitzend im Tragestuhl oder liegend auf der Krankenfahrtrage in unseren Krankenfahrzeugen. Wir führen keine Fahrten im eigenen Rollstuhl und keine Fahrten für gehfähige Patienten durch. Auch Notfall- und Rettungsfahrten gehören nicht zu unserem Angebot – wählen Sie im Notfall die 112.
In welchem Gebiet sind Sie unterwegs?
Wir sind in Wiesbaden und im Rheingau-Taunus-Kreis für Sie tätig. Fahrten zu weiter entfernten Behandlungsorten sind nach Absprache möglich – fragen Sie einfach in unserer Dispositionszentrale nach.
Wie melde ich eine Fahrt an?
Am schnellsten telefonisch bei unserer Dispositionszentrale unter 06128 / 92 983-0 (kostenfrei 0800 – 33 33 990). Sie können uns auch über die Rückruf-Anfrage oder per E-Mail an kontakt@medimobil.de kontaktieren.
Muss die Verordnung vor der Fahrt vorliegen?
Ja. Die ärztliche Verordnung (Muster 4) muss grundsätzlich vor Fahrtantritt vorliegen, und genehmigungspflichtige Fahrten müssen vor der Fahrt genehmigt sein. Nachträglich eingereichte genehmigungspflichtige Verordnungen lehnen die Krankenkassen in aller Regel ab (§ 2 Abs. 2 Krankentransport-Richtlinie). Alle Details auf der Seite Verordnung & Genehmigung (Muster 4).
Was muss auf der Verordnung angekreuzt sein?
Unter „Art und Ausstattung der Beförderung" müssen „Taxi/Mietwagen" und zusätzlich „Tragestuhl" oder „liegend" angekreuzt sein – nicht „Rollstuhl". Wurde versehentlich „Rollstuhl" angekreuzt, lassen Sie die Verordnung bitte vor der Fahrt in Ihrer Arztpraxis korrigieren.
Was kostet mich die Fahrt?
Bei Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € je Fahrt (Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten). Mehr dazu unter Kosten & Zuzahlung.
Ich bin von der Zuzahlung befreit – was muss ich tun?
Legen Sie uns einfach die Befreiungsbescheinigung Ihrer Krankenkasse (§ 62 SGB V) vor. Dann entfällt die Zuzahlung bei uns für den Rest des Kalenderjahres.
Darf eine Begleitperson mitfahren?
In der Regel ja, sofern es die Beförderungssituation zulässt. Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung mit, dass eine Begleitperson mitfährt, damit wir das einplanen können.
Ich bin privat versichert oder möchte selbst zahlen – geht das?
Ja. Wir erstellen Ihnen vorab ein individuelles Angebot und rechnen die Fahrt als Selbstzahlerfahrt ab. Einzelheiten finden Sie unter Selbstzahler & Privatversicherte.
Serienfahrten (Dialyse, Chemo- & Strahlentherapie)
Wie funktionieren Serienfahrten zur Dialyse oder Chemotherapie?
Wir planen Ihre wiederkehrenden Fahrten fest ein – mit festen Abhol- und Rückfahrzeiten, abgestimmt auf Ihre Behandlungstermine. Die Genehmigung Ihrer Krankenkasse gilt dann für die gesamte Behandlungsserie. Mehr auf der Seite Serienfahrten.
Was ist die Transportbescheinigung, die ich unterschreiben soll?
Bei Serienfahrten bestätigen Sie mit der Transportbescheinigung (Anlage 1b) die tatsächlich durchgeführten Fahrten. Zusammen mit der Anwesenheitsbescheinigung (Anlage 1a) reichen wir sie spätestens nach Abschluss der Behandlungsserie bei Ihrer Krankenkasse ein.
Brauche ich für jede Fahrt zur Dialyse eine neue Genehmigung?
Nein. Für die Behandlungsserie genügt in der Regel eine Genehmigung. Bei Merkzeichen aG, Bl oder H sowie Pflegegrad 4 oder 5 (und Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung) gilt die Genehmigung als erteilt; die AOK Hessen verzichtet derzeit ganz auf das Genehmigungsverfahren.
Für Praxen, Kliniken & Pflegeeinrichtungen
Wie melden Praxen und Kliniken Fahrten an?
Telefonisch über die Dispositionszentrale unter 06128 / 92 983-0 oder per E-Mail an kontakt@medimobil.de. Verordnungen können Sie uns vorab als Scan senden. Für Praxen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Dialysezentren bieten wir außerdem ein eigenes Online-Bestellsystem an – Einzelheiten im Einweiser-Bereich.
Wie rechnet Medimobil ab?
Wir sind Leistungserbringer aller Krankenkassen (§ 133 SGB V) und rechnen direkt per Datenträgeraustausch (DTA) mit der jeweiligen Kasse ab. Unser Institutionskennzeichen lautet 600633959. Für Ihre Einrichtung entstehen keine Kosten.
Können Kliniken selbst verordnen?
Ja. Im Rahmen der tagesstationären Behandlung nach § 115e SGB V (§ 8a KT-RL) sowie im Entlassmanagement (§ 8b KT-RL) kann das Krankenhaus die Krankenfahrt selbst verordnen. Details im Einweiser-Bereich.
Ihre Frage war nicht dabei?
Unsere Dispositionszentrale hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
kostenfreie Alternative: 0800 – 33 33 990