Unsere Leistungen · Krankenfahrten nach § 60 SGB V

Liegendtransport – schonend auf der Krankenfahrtrage

Für Patienten, die nur liegend gefahren werden können: auf der Krankenfahrtrage in unseren Sonderkraftfahrzeugen – ruhig, sicher und mit zwei Mitarbeitern, die beim Umlagern helfen.

Eine Patientin wird liegend auf der Krankenfahrtrage in ein Medimobil-Krankenfahrzeug geschoben

Für wen der Liegendtransport geeignet ist

  • Sie können nur liegend gefahren werden – etwa weil Sie bettlägerig sind oder es ärztlich so verordnet ist.
  • Entlassung aus dem Krankenhaus nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung.
  • Fahrten zu Behandlungen, Untersuchungen oder zur Aufnahme in die Klinik – liegend auf der Krankenfahrtrage.

Wichtig zu wissen: Krankenfahrt, kein Krankentransport

Während einer Krankenfahrt findet keine medizinisch-fachliche Betreuung statt (§ 7 Krankentransport-Richtlinie). Unsere Teams lagern Sie sicher um, begleiten Sie und sichern die Krankenfahrtrage im Fahrzeug – eine Behandlung oder Überwachung während der Fahrt gehört jedoch nicht zur Krankenfahrt.

  • Benötigen Sie während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung oder die besondere Ausstattung eines Krankentransportwagens, muss Ihre Arztpraxis einen Krankentransport (KTW) verordnen (§ 6 KT-RL) – das ist keine Leistung von Medimobil.
  • Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie sofort die 112.

So läuft Ihr Liegendtransport ab

  1. Abholung und Umlagerung

    Unser Zwei-Mann-Team kommt bis ans Bett und lagert Sie behutsam auf die Krankenfahrtrage um – auf Wunsch mit Kopfkissen und Decke aus Ihrem Zuhause.

  2. Sicherung im Fahrzeug

    Die Krankenfahrtrage wird im Sonderkraftfahrzeug fest verankert, Sie sind mit Gurten gesichert.

  3. Ruhige Fahrt

    Wir fahren vorausschauend und schonend – ein Mitarbeiter hat Sie während der gesamten Fahrt im Blick.

  4. Übergabe am Ziel

    Am Ziel lagern wir Sie um und übergeben Sie an das Personal der Einrichtung – oder bringen Sie zurück bis in Ihr Bett.

Das muss auf der Verordnung stehen

Auf dem Muster 4 müssen unter „Art und Ausstattung der Beförderung" die Felder „Taxi/Mietwagen" und zusätzlich „liegend" angekreuzt sein. Alle Details zur Verordnung und Genehmigung

Liegendfahrt anmelden?

Unsere Dispositionszentrale plant Ihre Fahrt – auch kurzfristig für Klinikentlassungen. Ein Anruf genügt.

06128 / 92 983-0

kostenfreie Alternative: 0800 – 33 33 990