Infos & Downloads
Formulare, Merkblätter & Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie unsere Merkblätter zum Herunterladen sowie Verweise auf die stets aktuellen gesetzlichen Grundlagen rund um Krankenfahrten.
Unsere Merkblätter zum Download
Zum Ansehen, Ausdrucken und Weitergeben – ideal für Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, die das Merkblatt der Verordnung beilegen möchten.
Infoblatt Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4)
Zweiseitiges Merkblatt: richtig ausfüllen, Genehmigung, Kosten & Checkliste.
PDF · 2 Seiten · Stand 07/2026Kostenübernahmeerklärung
Für Selbstzahlerfahrten und Fälle mit ungeklärter Kostenübernahme – zur Unterzeichnung vor Fahrtantritt. Enthält auf der Rückseite das Datenschutz-Merkblatt nach Art. 13 DSGVO.
PDF · 2 SeitenGesetzliche Grundlagen (immer aktuell)
Damit Sie stets die gültige Fassung lesen, verlinken wir direkt auf die amtlichen Quellen statt auf gespeicherte Kopien.
- § 60 SGB V – FahrkostenAnspruch der oder des Versicherten auf Übernahme der Fahrkosten
- § 61 SGB V – Zuzahlungengesetzliche Zuzahlung: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt
- § 62 SGB V – BelastungsgrenzeZuzahlungsbefreiung bei Überschreiten der Belastungsgrenze
- § 133 SGB V – Versorgung mit KrankentransportleistungenVertragsgrundlage für die Vergütung der Krankenfahrten
- Krankentransport-Richtlinie (KT-RL) des G-BAVerordnung, Beförderungsmittel, Genehmigung, Ausnahmefälle – aktuelle Fassung beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Glossar: Begriffe rund um die Krankenfahrt
- Muster 4
- Die „Verordnung einer Krankenbeförderung" – das ärztliche Formular, mit dem Ihre Fahrt verordnet wird. Muss vor Fahrtantritt vorliegen.
- Tragestuhl
- Spezieller Transportstuhl, in dem nicht gehfähige Patienten sitzend und angeschnallt befördert werden – auch über Treppen.
- Krankenfahrtrage
- Trage für die liegende Beförderung im Krankenfahrzeug, wenn ein Patient nur liegend transportiert werden kann.
- Serienfahrt
- Wiederkehrende Fahrten zu einer Behandlungsserie, etwa zur Dialyse oder onkologischen Therapie – einmal geplant, dann fest eingetaktet.
- Besetztkilometer
- Die mit dem Patienten an Bord gefahrenen Kilometer. Sie sind Grundlage der Abrechnung mit der Krankenkasse.
- Genehmigungsfiktion
- Bei bestimmten Voraussetzungen (z. B. Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 4/5) gilt die Genehmigung der Krankenkasse für Fahrten zur ambulanten Behandlung als erteilt – die Verordnung genügt.
- DTA (Datenträgeraustausch)
- Das elektronische Verfahren, über das wir Krankenfahrten direkt mit den Krankenkassen abrechnen – ohne Papieraufwand für Sie.
- Kostenübernahmeerklärung
- Ein Medimobil-Dokument, mit dem Sie vor einer Selbstzahlerfahrt die Kostentragung verbindlich bestätigen.
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Unsere Dispositionszentrale hilft Ihnen bei allen Fragen zu Formularen, Verordnung und Abrechnung weiter.
E-Mail: kontakt@medimobil.de