Infos & Downloads

Formulare, Merkblätter & Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie unsere Merkblätter zum Herunterladen sowie Verweise auf die stets aktuellen gesetzlichen Grundlagen rund um Krankenfahrten.

Unsere Merkblätter zum Download

Zum Ansehen, Ausdrucken und Weitergeben – ideal für Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, die das Merkblatt der Verordnung beilegen möchten.

Infoblatt Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4)

Zweiseitiges Merkblatt: richtig ausfüllen, Genehmigung, Kosten & Checkliste.

PDF · 2 Seiten · Stand 07/2026
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Kostenübernahmeerklärung

Für Selbstzahlerfahrten und Fälle mit ungeklärter Kostenübernahme – zur Unterzeichnung vor Fahrtantritt. Enthält auf der Rückseite das Datenschutz-Merkblatt nach Art. 13 DSGVO.

PDF · 2 Seiten
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Hinweis zu Formularen der Krankenkassen: Die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) sowie die Anwesenheits- und Transportbescheinigungen bei Serienfahrten (Anlage 1a / 1b) stellt Ihre Arztpraxis bzw. das Behandlungszentrum aus – diese liegen nicht zum Download bereit. Fragen dazu beantwortet Ihnen gern unsere Dispositionszentrale.

Gesetzliche Grundlagen (immer aktuell)

Damit Sie stets die gültige Fassung lesen, verlinken wir direkt auf die amtlichen Quellen statt auf gespeicherte Kopien.

Glossar: Begriffe rund um die Krankenfahrt

Muster 4
Die „Verordnung einer Krankenbeförderung" – das ärztliche Formular, mit dem Ihre Fahrt verordnet wird. Muss vor Fahrtantritt vorliegen.
Tragestuhl
Spezieller Transportstuhl, in dem nicht gehfähige Patienten sitzend und angeschnallt befördert werden – auch über Treppen.
Krankenfahrtrage
Trage für die liegende Beförderung im Krankenfahrzeug, wenn ein Patient nur liegend transportiert werden kann.
Serienfahrt
Wiederkehrende Fahrten zu einer Behandlungsserie, etwa zur Dialyse oder onkologischen Therapie – einmal geplant, dann fest eingetaktet.
Besetztkilometer
Die mit dem Patienten an Bord gefahrenen Kilometer. Sie sind Grundlage der Abrechnung mit der Krankenkasse.
Genehmigungsfiktion
Bei bestimmten Voraussetzungen (z. B. Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 4/5) gilt die Genehmigung der Krankenkasse für Fahrten zur ambulanten Behandlung als erteilt – die Verordnung genügt.
DTA (Datenträgeraustausch)
Das elektronische Verfahren, über das wir Krankenfahrten direkt mit den Krankenkassen abrechnen – ohne Papieraufwand für Sie.
Kostenübernahmeerklärung
Ein Medimobil-Dokument, mit dem Sie vor einer Selbstzahlerfahrt die Kostentragung verbindlich bestätigen.

Etwas nicht gefunden?

Unsere Dispositionszentrale hilft Ihnen bei allen Fragen zu Formularen, Verordnung und Abrechnung weiter.

06128 / 92 983-0

E-Mail: kontakt@medimobil.de