Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website und unsere Dienstleistungen nutzen können – gerade in unserer Branche. Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Unser Anspruch

Die Medimobil Fahrservice GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Als Maßstab legen wir die Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 zugrunde, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA beruht.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nach unserer Einschätzung weitgehend barrierefrei. Einzelne Bereiche werden derzeit noch geprüft und weiter verbessert.

Bereits umgesetzt sind unter anderem:

  • durchgängige Auszeichnung der Seitensprache und aussagekräftige Seitentitel;
  • klare Überschriftenstruktur, Sprunglink zum Hauptinhalt und semantische Seitenbereiche (Landmarks);
  • ausreichende Farbkontraste nach WCAG 2.1 AA sowie eine für Text nicht als alleiniges Unterscheidungsmerkmal eingesetzte Farbe;
  • Textalternativen für Bilder und Grafiken;
  • mit der Tastatur bedienbare Navigation und sichtbare Fokusmarkierungen;
  • Beschriftung aller Formularfelder der Rückruf-Anfrage;
  • tastaturbedienbares, kontraststarkes Einwilligungsbanner mit gleichwertigen Schaltflächen;
  • eine bis mindestens 200 % vergrößerbare, auf mobilen Geräten nutzbare Darstellung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind nach derzeitigem Stand noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Unsere zum Download angebotenen Dokumente (z. B. das Infoblatt zur Verordnung und die Kostenübernahmeerklärung) sind noch nicht vollständig als barrierefreie PDF (PDF/UA) ausgezeichnet. Die enthaltenen Informationen stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne in einer barrierefreien oder alternativen Form zur Verfügung.
  • Externe Inhalte: Für verlinkte Seiten Dritter (z. B. Gesetzestexte, Richtlinien) können wir die Barrierefreiheit nicht gewährleisten.

Diese Erklärung wird nach Abschluss der technischen Umsetzung und einer vollständigen Prüfung aktualisiert. Das Datum der letzten Überprüfung sowie das Verfahren (Selbstbewertung oder externe Prüfung) werden dann ergänzt.

Barrieren melden – Ihr Feedback

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Teilen Sie uns das bitte mit – wir helfen Ihnen weiter und verbessern unser Angebot:

Medimobil Fahrservice GmbH
Auf dem kleinen Feld 13, 65232 Taunusstein
Telefon: 06128 / 92 983-0
E-Mail: kontakt@medimobil.de

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zeitnah zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren und Marktüberwachung

Sind Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Rückmeldung nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG wenden. Diese Aufgabe nimmt die länderübergreifende Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wahr:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit
von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Landschaftsverband Rheinland (LVR)
50663 Köln

Stand: Juli 2026. Diese Erklärung wurde als Entwurf auf Grundlage einer Selbsteinschätzung erstellt. Sie sollte vor dem Livegang – insbesondere hinsichtlich der Anwendbarkeit des BFSG auf Ihr Unternehmen, des konkreten Prüfverfahrens und der Angaben zur Marktüberwachungsbehörde – anwaltlich geprüft und nach einer vollständigen Barrierefreiheitsprüfung finalisiert werden.

Wir sind für Sie da

Benötigen Sie Informationen in einer anderen Form oder Unterstützung bei der Nutzung? Rufen Sie uns einfach an.

06128 / 92 983-0

E-Mail: kontakt@medimobil.de