Unsere Leistungen · Krankenfahrten nach § 60 SGB V
Tragestuhltransport – sitzend und sicher, auch über Treppen
Für Patienten, die nicht gehfähig sind, aber sitzend gefahren werden können: Im Tragestuhl bringt unser Zwei-Mann-Team Sie von der Wohnung bis ins Behandlungszimmer – Treppen und enge Hausflure eingeschlossen.

Für wen der Tragestuhltransport geeignet ist
- Sie sind nicht gehfähig, können aber sitzend gefahren werden.
- Nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt fehlt Ihnen vorübergehend die Kraft zum Gehen.
- Ihre Wohnung liegt im Obergeschoss ohne Aufzug – Treppen und enge Hausflure sind für unsere Teams Alltag.
- Sie benötigen keinen eigenen Rollstuhl: Den Tragestuhl bringen wir mit.
- Fahrten im eigenen Rollstuhl und Fahrten für gehfähige Patienten führen wir nicht durch.
So läuft Ihr Tragestuhltransport ab
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Abholung in der Wohnung
Unser Zwei-Mann-Team kommt bis zu Ihnen – ans Bett oder in den Sessel – und hilft Ihnen behutsam beim Umsetzen in den Tragestuhl.
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Sicher angeschnallt, auch über Treppen
Im Tragestuhl sind Sie mit Gurten gesichert. Zwei Mitarbeiter tragen Sie sicher über Treppen und durch enge Hausflure bis zum Fahrzeug.
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Fahrt im Sonderkraftfahrzeug
Unsere Krankenfahrzeuge sind als Sonderkraftfahrzeuge zugelassen. Der Tragestuhl wird im Fahrzeug fest gesichert – Sie fahren ruhig und geschützt.
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Begleitung bis zur Übergabe
Wir bringen Sie bis zur Anmeldung oder ins Behandlungszimmer – und auf dem Rückweg wieder bis in Ihre Wohnung.
Das muss auf der Verordnung stehen
Tragestuhlfahrt anmelden?
Unsere Dispositionszentrale plant Ihre Fahrt und beantwortet Fragen zur Verordnung – ein Anruf genügt.
kostenfreie Alternative: 0800 – 33 33 990