Aktuelles

Neuigkeiten von Medimobil

Änderungen bei Verordnung, Genehmigung und Abrechnung betreffen Ihre Krankenfahrt unmittelbar. Hier informieren wir Sie über das, was für Sie wichtig ist.

Für Patienten & Angehörige

August 2025

AOK Hessen: keine Vorab-Genehmigung mehr für ambulante Krankenfahrten

Für Versicherte der AOK Hessen ist die Fahrt zur ambulanten Behandlung einfacher geworden: Die AOK Hessen verzichtet – bis auf Widerruf – auf die vorherige Genehmigung, wenn auf der Verordnung (Muster 4) „Taxi/Mietwagen" und zusätzlich „Tragestuhl" oder „liegend" angekreuzt ist.

Wichtig bleibt: Da kein Genehmigungsverfahren mehr stattfindet, ist die korrekt ausgestellte Verordnung die alleinige Grundlage der Kostenübernahme. Achten Sie deshalb besonders auf die richtige Beförderungsart.

So füllen Sie die Verordnung richtig aus

Rechtliches

August 2025

Neue Krankentransport-Richtlinie in Kraft

Seit dem 6. August 2025 gilt die überarbeitete Krankentransport-Richtlinie (KT-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 15. Mai 2025. Sie regelt weiterhin, wann welche Beförderung verordnet und wann eine Genehmigung benötigt wird.

Neu ist unter anderem, dass die für eine Verordnung erforderlichen Feststellungen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen einer Videosprechstunde getroffen werden können (§ 2 Abs. 5 KT-RL). Die gültige Fassung finden Sie stets beim G-BA.

Zu den Rechtsgrundlagen

Für Patienten & Angehörige

Januar 2026

Vergütungsvereinbarungen 2026 aktualisiert – Ihre Zuzahlung bleibt unverändert

Zum Jahreswechsel wurden die Vergütungsvereinbarungen mit mehreren Krankenkassen aktualisiert. Für Sie als Patientin oder Patient ändert sich dadurch nichts an der Eigenbeteiligung: Die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V beträgt weiterhin 10 % des Fahrpreises, mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € je Fahrt.

Wie gewohnt rechnen wir Ihre Krankenfahrt bei gültiger Verordnung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Mehr zu Kosten & Zuzahlung

Service

Januar 2026

Neues Infoblatt zur Verordnung (Muster 4) zum Download

Damit Ihre Krankenfahrt reibungslos von der Kasse übernommen wird, haben wir ein neues, zweiseitiges Merkblatt erstellt: Es erklärt Schritt für Schritt, wie die Verordnung (Muster 4) richtig ausgefüllt wird, wann eine Genehmigung nötig ist und welche Kosten auf Sie zukommen.

Für Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen eignet es sich ideal zum Ausdrucken und Beilegen der Verordnung.

Zum Download-Bereich

Sie haben Fragen zu einer dieser Meldungen oder zu Ihrer Fahrt? Unsere Dispositionszentrale hilft Ihnen gerne weiter – telefonisch unter 06128 / 92 983-0 oder per E-Mail an kontakt@medimobil.de.

Fahrt anfragen

Ein Anruf genügt – wir nehmen Ihre Fahrt auf und klären alle Fragen zur Verordnung.

06128 / 92 983-0

kostenfreie Alternative: 0800 – 33 33 990