Über Medimobil
Juli 2026
25 Jahre Medimobil – seit 2001 für Sie unterwegs
In diesem Jahr besteht die Medimobil Fahrservice GmbH seit 25 Jahren. Was 2001 begann, ist heute ein Krankenfahrdienst mit rund 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, über 20 Krankenfahrzeugen und etwa 35.000 Krankenfahrten im Jahr in Wiesbaden und im Rheingau-Taunus-Kreis.
Geblieben ist in all den Jahren das Wichtigste: Zwei Mitarbeiter je Fahrzeug, die sich Zeit nehmen – und Disposition, Abrechnung und Werkstatt unter einem Dach in Taunusstein. Wir bedanken uns bei allen Patientinnen und Patienten, Angehörigen und Einweisern für das Vertrauen.
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Für Patienten & Angehörige
August 2025
AOK Hessen: keine Vorab-Genehmigung mehr für ambulante Krankenfahrten
Für Versicherte der AOK Hessen ist die Fahrt zur ambulanten Behandlung einfacher geworden: Die AOK Hessen verzichtet – bis auf Widerruf – auf die vorherige Genehmigung, wenn auf der Verordnung (Muster 4) „Taxi/Mietwagen" und zusätzlich „Tragestuhl" oder „liegend" angekreuzt ist.
Wichtig bleibt: Da kein Genehmigungsverfahren mehr stattfindet, ist die korrekt ausgestellte Verordnung die alleinige Grundlage der Kostenübernahme. Achten Sie deshalb besonders auf die richtige Beförderungsart.
So füllen Sie die Verordnung richtig aus
Rechtliches
August 2025
Neue Krankentransport-Richtlinie in Kraft
Seit dem 6. August 2025 gilt die überarbeitete Krankentransport-Richtlinie (KT-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 15. Mai 2025. Sie regelt weiterhin, wann welche Beförderung verordnet und wann eine Genehmigung benötigt wird.
Neu ist unter anderem, dass die für eine Verordnung erforderlichen Feststellungen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen einer Videosprechstunde getroffen werden können (§ 2 Abs. 5 KT-RL). Die gültige Fassung finden Sie stets beim G-BA.
Zu den Rechtsgrundlagen
Für Patienten & Angehörige
Januar 2026
Vergütungsvereinbarungen 2026 aktualisiert – Ihre Zuzahlung bleibt unverändert
Zum Jahreswechsel wurden die Vergütungsvereinbarungen mit mehreren Krankenkassen aktualisiert. Für Sie als Patientin oder Patient ändert sich dadurch nichts an der Eigenbeteiligung: Die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V beträgt weiterhin 10 % des Fahrpreises, mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € je Fahrt.
Wie gewohnt rechnen wir Ihre Krankenfahrt bei gültiger Verordnung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Mehr zu Kosten & Zuzahlung
Service
Januar 2026
Neues Infoblatt zur Verordnung (Muster 4) zum Download
Damit Ihre Krankenfahrt reibungslos von der Kasse übernommen wird, haben wir ein neues, zweiseitiges Merkblatt erstellt: Es erklärt Schritt für Schritt, wie die Verordnung (Muster 4) richtig ausgefüllt wird, wann eine Genehmigung nötig ist und welche Kosten auf Sie zukommen.
Für Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen eignet es sich ideal zum Ausdrucken und Beilegen der Verordnung.
Zum Download-Bereich
Sie haben Fragen zu einer dieser Meldungen oder zu Ihrer Fahrt? Unsere Dispositionszentrale hilft Ihnen gerne weiter – telefonisch unter 06128 / 92 983-0 oder per E-Mail an kontakt@medimobil.de.