August 2025
AOK Hessen: keine Vorab-Genehmigung mehr für ambulante Krankenfahrten
Für Versicherte der AOK Hessen ist die Fahrt zur ambulanten Behandlung einfacher geworden: Die AOK Hessen verzichtet – bis auf Widerruf – auf die vorherige Genehmigung, wenn auf der Verordnung (Muster 4) „Taxi/Mietwagen" und zusätzlich „Tragestuhl" oder „liegend" angekreuzt ist.
Wichtig bleibt: Da kein Genehmigungsverfahren mehr stattfindet, ist die korrekt ausgestellte Verordnung die alleinige Grundlage der Kostenübernahme. Achten Sie deshalb besonders auf die richtige Beförderungsart.