Für Patienten & Angehörige
Kosten & Zuzahlung – was Ihre Krankenkasse übernimmt
Mit korrekter Verordnung und – falls erforderlich – Genehmigung rechnen wir Ihre Krankenfahrt direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für Sie bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung.
So funktioniert die Kostenübernahme
Als Leistungserbringer aller Krankenkassen (Verträge nach § 133 SGB V) rechnen wir Ihre Krankenfahrt direkt mit Ihrer Kasse ab – per Datenträgeraustausch (DTA), ohne Vorkasse und ohne Papierkram für Sie. Voraussetzung ist, dass die Fahrt aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist (§ 60 SGB V) und Ihre Unterlagen stimmen:
- eine korrekt ausgefüllte Verordnung (Muster 4) mit „Taxi/Mietwagen" und „Tragestuhl" oder „liegend" – vor Fahrtantritt,
- die Genehmigung Ihrer Krankenkasse, falls für Ihre Fahrt erforderlich.
Was auf der Verordnung stehen muss und wann eine Genehmigung nötig ist, erklären wir Schritt für Schritt auf der Seite Verordnung & Genehmigung (Muster 4).
Die gesetzliche Zuzahlung
Auch bei vollständiger Kostenübernahme sieht das Gesetz eine Eigenbeteiligung vor (§ 61 SGB V):
mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € je Fahrt. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten – zusammen liegt Ihre Zuzahlung also in der Regel zwischen 10 und 20 Euro. Wir ziehen die Zuzahlung direkt bei Ihnen ein und führen sie an Ihre Krankenkasse ab; mehr fällt für Sie nicht an.
Zuzahlungsbefreiung
Übersteigen Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V – 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 % – befreit Sie Ihre Krankenkasse für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen. Legen Sie uns einfach die Befreiungsbescheinigung Ihrer Kasse vor, dann entfällt die Zuzahlung bei uns komplett.
Und wenn Unterlagen fehlen?
Fehlt die Verordnung oder eine erforderliche Genehmigung, kann die Kasse die Kostenübernahme ganz oder teilweise verweigern. Für diese Fälle gibt es klare Wege:
- Ist die Beförderungsart falsch verordnet (z. B. „Rollstuhl" statt „Tragestuhl"), lassen Sie die Verordnung vor Fahrtantritt korrigieren – so geht es.
- Soll die Fahrt ohne Kassenabrechnung stattfinden, fahren wir Sie als Selbstzahler – mit individuellem Angebot vorab: Selbstzahler & Privatversicherte.
Fragen zur Kostenübernahme?
Unsere Abrechnungsstelle und die Disposition helfen Ihnen weiter – auch im direkten Kontakt mit Ihrer Krankenkasse.
kostenfreie Alternative: 0800 – 33 33 990