Unsere Leistungen · Krankenfahrten nach § 60 SGB V

Serienfahrten – zuverlässig zu Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie

Wenn die Behandlung regelmäßig ansteht, muss die Fahrt einfach funktionieren: Wir planen Ihre Serienfahrten fest ein – Hin- und Rückfahrt, Termin für Termin pünktlich, im Tragestuhl oder liegend auf der Krankenfahrtrage.

Krankenfahrtrage mit Patientin am Heck eines Medimobil-Krankenfahrzeugs

Typische Behandlungen mit Serienfahrten

  • Dialysebehandlung – meist mehrmals pro Woche
  • parenterale (intravenöse) onkologische Chemotherapie
  • onkologische Strahlentherapie – oft täglich über mehrere Wochen
  • vergleichbare Behandlungen mit hoher Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum (Anlage 2 der Krankentransport-Richtlinie)

Genehmigung: einmal für die ganze Serie

Fahrten zur ambulanten Behandlung sind in diesen Fällen in der Regel genehmigungspflichtig (§ 8 KT-RL) – die Genehmigung gilt dann aber für die gesamte Behandlungsserie. Bei Merkzeichen aG, Bl oder H sowie Pflegegrad 4 oder 5 (und Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung) gilt die Genehmigung als erteilt; die AOK Hessen verzichtet derzeit ganz auf das Genehmigungsverfahren.

Kümmern Sie sich vor der ersten Fahrt der Serie um Verordnung (Muster 4) und Genehmigung – wir unterstützen Sie gerne dabei. Alle Details zur Verordnung und Genehmigung

So richten wir Ihre Serienfahrt ein

  1. Verordnung und Genehmigung

    Ihre Arztpraxis stellt die Verordnung (Muster 4) für die Behandlungsserie aus; falls erforderlich, holen Sie vor der ersten Fahrt die Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein.

  2. Termine festlegen

    Unsere Disposition stimmt die festen Abhol- und Rückfahrzeiten mit Ihnen und Ihrem Behandlungszentrum ab – abgestimmt auf Dialyseschichten und Therapiepläne.

  3. Fahrten laufen wie ein Uhrwerk

    Sie werden zu jedem Termin pünktlich abgeholt und nach der Behandlung wieder nach Hause gebracht. Ändert sich ein Termin, genügt ein Anruf bei der Disposition.

  4. Nachweis und Abrechnung

    Die Anwesenheitsbescheinigung (Anlage 1a) und die von Ihnen bestätigte Transportbescheinigung (Anlage 1b) reichen wir spätestens nach Abschluss der Behandlungsserie ein – die Abrechnung läuft direkt per Datenträgeraustausch (DTA) mit Ihrer Krankenkasse. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V, sofern Sie nicht befreit sind.

Serienfahrt einrichten?

Unsere Dispositionszentrale plant Ihre Behandlungsserie fest ein und hilft beim Genehmigungsverfahren – ein Anruf genügt.

06128 / 92 983-0

kostenfreie Alternative: 0800 – 33 33 990